Urlaub

Ausgang und Urlaub

Wenn es Ihr medizinischer Zustand erlaubt, können Sie die Klinik von 17.00 bis 22.30 Uhr für einen Ausgang verlassen. Kombinationen mit anderen Abwesenheiten sind unzulässig. Vielen Dank, dass Sie sich beim Pflegepersonal entsprechend ab- und wieder zurückmelden. 

Wenn es Ihre Genesung und Ihr Reha-Fortschritt zulassen, ist eine Abwesenheit am Wochenende für maximal 23 Stunden möglich. Ihre erste Wochenend-Abwesenheit muss ärztlich bewilligt werden, welche bis auf Widerruf gilt. Melden Sie Ihre geplanten Wochenend-Abwesenheiten jeweils am Donnerstag zwischen 07.30 und 15.00 Uhr bei der Patientenadministration an. Sie erhalten einen Abwesenheitsschein in Ihr Zimmer oder in Ihr persönliches Postfach. 

Nach Ihrer letzten Therapie am Samstag können Sie den Beginn Ihrer Abwesenheit selbst festlegen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass sie spätestens 23 Stunden nach Ihrer Abmeldung am Empfang wieder zurück in der Klinik sind. 

Weitere Abwesenheiten sind in der stationären Rehabilitation generell nur in Abstimmung mit der Erreichung des Rehabilitationszieles möglich. Einen entsprechenden Wunsch oder Bedarf besprechen Sie bitte bei der Visite mit Ihrem Arzt. Aufgrund Ihrer individuellen Situation kann er eine Abwesenheit befürworten. 

Die Rehaklinik Bellikon ist verpflichtet, den Beginn und das Ende jeglicher Abwesenheit zu dokumentieren. Es ist daher zwingend, dass Sie sich am Empfang abmelden, wenn Sie die Klinik verlassen. Ebenso zwingend ist bei Ihrer Rückkehr, sich beim Empfang wieder anzumelden und Ihren Abwesenheitsschein abzugeben. Danke für Ihre Mitarbeit. 

Sind Sie nachweislich aufgrund höherer Gewalt verhindert, rechtzeitig nach einer Abwesenheit in die Klinik zurückzukehren, melden Sie sich so schnell als möglich beim Empfang unter Tel. +41 (0)56 485 51 11.